INSOLVENZVERWALTUNG
Die Insolvenzberatung beginnt dann, wenn die Sanierungsberatung aufgrund der wirtschaftlichen Probleme nicht mehr zum Erfolg führen kann.
Nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter, die ebenfalls insolvenzantragspflichtig sind, müssen wissen, wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist. Wir klären Sie auf, wann, wo und wie Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Gleichzeitig überprüfen wir, ob es noch Handlungsalternativen gibt. Trotz Vorliegen einer Überschuldung kann eine positive Fortführungsprognose bestehen. Zur Vermeidung einer späteren persönlichen Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter besonders sorgfältig gehandelt werden. Wir klären Sie auf, was Sie noch zahlen dürfen oder müssen, um einerseits den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, bis ein (vorläufiger) Verwalter bestellt wird, andererseits nicht in die persönliche Haftung zu gelangen.
Auch Selbständige und Gewerbetreibende, die feststellen, dass ein Insolvenzverfahren, verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung die beste Handlungsalternative ist, treffen bei uns auf kompetente Hilfe. Wir prüfen, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt, das Insolvenzverfahren insbesondere durch einen Insolvenzplan zu verkürzen. In der Beratung erfahren Sie auch sämtliche Besonderheiten die in einem Privatinsolvenzverfahren zu beachten sind. Damit helfen wir Ihnen Fehler zu vermeiden, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen können.
STEUERRECHT
Das Steuerrecht spielt bei der Beratung von Gesellschaften in insolvenzrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht eine immer größere Rolle. Spezielle Kenntnisse im Steuerrecht sind für positive Ergebnisse von entscheidender Bedeutung. Wir begleiten Sie bei schwierigen steuerrechtlichen Problemen in der Betriebsfortführung im Sanierungsverfahren. Wir vertreten Ihre Interessen auch außergerichtlich gegenüber Dritten und Behörden (Finanzämtern sowie in finanzgerichtlichen Verfahren). Hierbei sind wir hauptsächlich auf das Steuerrecht in der Sanierungsberatung, vorinsolvenzrechtlichen Beratung oder Begleitung in Insolvenzverfahren, insbesondere Insolvenzplanverfahren spezialisiert. Gerne arbeiten wir mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen – können aber insbesondere im Sanierungs- und Insolvenzfall Steuerberater empfehlen, die auch auf die Besonderheiten des Insolvenzrechtes spezialisiert sind und mit denen unser Münchner Büro seit Jahren zusammen arbeitet. MIETRECHT
Jeder Mieter oder Vermieter eines privaten oder gewerblichen Objektes kann unvorhergesehen mit dem Insolvenzrecht in Berührung kommen, wenn der andere Vertragspartner insolvent wird.
Als Mieter stellt sich die Frage, an wen die Miete zu bezahlen ist, wenn sich ein vorläufiger Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalter, der Vermieter oder aber dessen Bank sich an Sie wendet und Zahlung verlangt.
Als Vermieter wollen Sie wissen, ob und wie lange Sie Ihre Miete bekommen. Darf der Insolvenzverwalter oder vorläufige Insolvenzverwalter Gegenstände aus den Mieträumen entfernen? Wie müssen Sie sich verhalten, wenn sich herausstellt, dass die eingebrachten Sachen bereits einer Bank oder einem sonstigen Dritten sicherungsübereignet wurden. Unser Experte für Mietrecht kann Sie in diesen Belangen aufgrund seiner Erfahrung schnell und individuell unterstützen und für Sie sämtliche notwendigen und rechtlich möglichen Schritte unternehmen, um Ihre Rechte zu sichern und Fehler zu vermeiden.
Dieselbe Beratungskompetenz können wir Ihnen neben dem Mietrecht auch im Zwangsversteigerungsrecht bieten.
GESELLSCHAFTSRECHT
Wir beraten und vertreten Personen- und Kapitalgesellschaften sowie deren Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat) und Gesellschafter in allen Aspekten des Gesellschaftsrechts. Besonders bei der Abwehr von Haftungsansprüchen in der Insolvenz sind wir erfahren. Wir unterstützen Sie bei der Errichtung von Gesellschaften, vor allem bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführer- und Vorstandsdienstverträgen. Wir vertreten Ihr Unternehmen in Fragen von Neugründungen, Verschmelzungen und Umwandlungen. Wir beantworten Fragen danach, ob eine positive Aussicht der Betriebsfortführung besteht oder doch der Weg in ein Insolvenzverfahren unvermeidlich ist.
Wir helfen Ihnen, hier die richtige Entscheidung zu finden und begleiten Sie – soweit erwünscht – unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung zur Vermeidung von wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Problemen.
Auch bei einem Unternehmenskauf bzw. –verkauf können wir Sie beratend begleiten und prüfen die hierfür erforderlichen Vertragsdokumente.
ARBEITSRECHT
Mit den speziellen Problemen des Arbeitsrechtes in der Insolvenz sind wir bestens vertraut.
Arbeitnehmer werden oftmals nicht in einer wirtschaftliche Krise bzw. Insolvenzverfahren schnell und umfassend informiert. Die im Insolvenzfall geltenden Sonderegeln, wie die verkürzte Kündigungsfrist, das Insolvenzgeld und der Übergang der Arbeitgeberfunktion auf den Insolvenzverwalter werfen oftmals Fragen auf. Auch in den Fällen des Betriebsüberganges gemäß § 613 a BGB, in welchen der Erwerber Ihr Arbeitsverhältnis fortführen muss, können wir Sie schnell und umfassend über Ihre Rechte und Pflichten informieren, um Nachteile für Sie als Betroffener zu vermeiden.
Die besondere Stellung des angestellten Geschäftsführers, insbesondere bei eigener Beteiligung an der Insolvenzschuldnerin, kann Anlass von juristischen Auseinandersetzungen sein. Gerade in diesen Fällen beraten wir Sie schnell, wirtschaftlich und fallbezogen.
Arbeitgeber können wir begleitend unterstützen, wenn aufgrund einer wirtschaftlichen Krise eine Personalreduzierung notwendig ist. Wie erarbeiten Aufhebungsvereinbarungen, helfen Ihnen bei der Verhandlung mit dem Betriebsrat, erstellen Anträge auf Massenentlassung und informieren Sie über das Instrument sogenannter Transfergesellschaften.
Wir arbeiten ständig mit externen Fachanwälten zusammen, die wir Ihnen in allen anderen Fällen des Arbeitsrechtes empfehlen können
ZIVIL- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Das allgemeine Zivilrecht umfasst alle Facetten des täglichen Lebens. Für unsere Interessensschwerpunkte, im allgemeinen Zivilrecht haben wir Ihnen bereits in den Bereichen Arbeits-, Miet-, Gesellschafts- und Steuerrecht unser Beratungsgebiet vorgestellt. In allen anderen Fällen des allgemeinen Zivil – und Wirtschaftsrechtes, die insbesondere einen Bezug zum Insolvenzrecht haben, könne Sie uns gerne anrufen oder eine Email schicken. Wir prüfen dann, ob wir Sie bei Ihrer Rechtsfrage kompetent unterstützen können. Wir übernehmen keine Mandate, in denen wir nicht überzeugt sind, dass unsere Mithilfe die beste Lösung für Sie ist. In diesen Fällen können wir Ihnen aber Kollegen empfehlen die sich auf diese Teilbereiche spezialisiert haben.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
NACHLASSVERWALTUNG
Die Beratung in Nachlassfragen gehört zu einem der sensibelsten Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit. Der Verlust eines nahen Angehörigen kann dazu führen, zunächst die wirtschaftlich notwendigen Schritte zum Erhalt des Erbes aus den Augen zu verlieren.
In Fällen, in denen erhebliche materielle Werte, insbesondere Unternehmen vererbt werden, ist schnelles Handeln notwendig. Oft ist kein umfassendes Testament vorhanden oder mehrere Erben beanspruchen die Entscheidungskompetenz.
Wir helfen Ihnen Ihre Rechte- auch gegenüber Miterben- in dieser schwierigen Zeit durchzusetzen und zu sichern. Der Erhalt des Erbes sowie die Fortführung eines vererbten Unternehmens benötigen nicht nur wirtschaftliche Erfahrung und schnelles Eingreifen, sondern auch Sensibilität. Der Nachlass und damit das Lebenswerk des Verstorbenen können durch Zögern oder Unwissenheit seinen Wert verlieren. Wir entlasten Sie hier durch unsere Erfahrung in allen wirtschaftlichen und erbrechtlichen Fragen. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung, wie die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses und notfalls die Einleitung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, werden geprüft und Ihnen erläutert.
INSOLVENZBERATUNG
Die Insolvenzberatung beginnt dann, wenn die Sanierungsberatung aufgrund wirtschaftlicher Probleme nicht mehr zum Erfolg führen kann.
Nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter, die ebenfalls insolvenzantragspflichtig sind, müssen wissen, wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist. Wir klären Sie auf, wann, wo und wie Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Gleichzeitig überprüfen wir, ob es noch Handlungsalternativen gibt. Trotz Vorliegen einer Überschuldung kann eine positive Fortführungsprognose bestehen. Zur Vermeidung einer späteren persönlichen Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter muss besonders sorgfältig gehandelt werden. Wir klären Sie auf, was Sie noch zahlen dürfen oder müssen, um einerseits den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, bis ein (vorläufiger) Verwalter bestellt wird, und andererseits nicht in die persönliche Haftung zu gelangen.
Auch Selbständige und Gewerbetreibende, die feststellen, dass ein Insolvenzverfahren – verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung – die beste Handlungsalternative ist, treffen bei uns auf kompetente Unterstützung. Wir prüfen, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt, das Insolvenzverfahren insbesondere durch einen Insolvenzplan zu verkürzen. In der Beratung erfahren Sie auch sämtliche Besonderheiten, die in einem Privatinsolvenzverfahren zu beachten sind. Damit helfen wir Ihnen, Fehler zu vermeiden, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen können.SANIERUNG
Durch die langjährige Erfahrung in der Unternehmensinsolvenzverwaltung kennen wir die rechtlichen Probleme und Interessen der durch die Insolvenz betroffenen Geschäftsführer, Vermieter, Arbeitnehmer, Banken sowie einer Vielzahl weiterer Institutionen und Interessenverbände. Als Beteiligter von Insolvenz- der Nachlassinsolvenzverfahren, als Vermieter, Mieter, Arbeitnehmer oder sonst Gläubiger/Betroffener einer Insolvenz kann man sehr schnell den Überblick über seine Rechte und Pflichten verlieren. Wir zeigen Ihnen Handlungsalternativen auf und haben dabei die für Sie wirtschaftliche Lösung grundsätzlich im Blick.
Geschäftsführer, Vorstände und Selbständige sollten sich bereits im Vorfeld einer sich abzeichnenden wirtschaftlichen Krise über haftungs- und strafrechtliche Gefahren informieren. Eine Sanierung ist meistens nur dann noch möglich, wenn rechtzeitig Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Wichtig ist, dass zeitnah gehandelt wird.
Diskretion, insbesondere bei einer Erstberatung ist uns sehr wichtig. Durch ständige Fortbildungen sind wir immer über die aktuellste Rechtsprechung informiert und können Sie deshalb kompetent unterstützen. Vertrauen Sie in der Krise nicht den Informationen aus dem Internet. Nur eine persönliche Beratung bietet Ihnen die Sicherheit, dass auf Ihre speziellen Probleme eingegangen wird und gemeinsam mit Ihnen Wege aus der Krise gefunden werden.
Je nach Bedarf können wir durch unsere Kooperationspartner eine umfassende Beratung fächerübergreifend bieten.