Kanzlei - Unser Profil

Der Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist das Insolvenzrecht.
Von den Insolvenzgerichten München und Ingolstadt werden wir seit 1999 laufend zum Insolvenzverwalter bestellt.

Bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren achten wir auf eine schnelle, effiziente und transparente Insolvenzabwicklung, die im Idealfall die Sanierung des Unternehmens als Ergebnis hat. Ständige Fortbildung und teamorientiertes Arbeiten sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Insolvenzverwaltung und Grundlage für wirtschaftliche Ergebnisse. In wichtigen Rechtsfragen erarbeiten wir für das insolvente Unternehmen Lösungsvorschläge, die wir regelmäßig in Gläubigerversammlungen den Insolvenzgläubigern vorstellen und umsetzen. Eine umfassende Information der Insolvenzgläubiger erfolgt durch unser Gläubigerinformationssystem, welches den Insolvenzgläubigern anerkannter Forderungen jederzeit Zugriff auf alle unsere Berichte an das Gericht gewährt.
Als Mitglieder des Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) beachten wir die verbindlichen „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ (GOI). Eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung ist mit diesen strengen und für alle VID-Mitglieder verbindlichen Berufsregeln gewährleistet.

Durch unsere Tätigkeit als Insolvenzverwalter kennen wir die Schwierigkeiten der Beratung, Sanierung und Fortführung eines in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmens. Unser Tätigkeitsschwerpunkt umfasst auch die Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unter dem besonderen Aspekt der Haftungsvermeidung der Organe der Gesellschaft. Die Insolvenzberatung wird durch unsere Fachanwältin für Steuerrecht, die gleichzeitig geprüfte ESUG-Beraterin des Deutschen Institutes für angewandtes Insolvenzrecht eV (DIAI) ist, unterstützt.

Unsere erfolgreiche Arbeit basiert auf einem stets aktuellen Fachwissen und dessen effektiver Anwendung. Komplexe Aufgaben, die vielfältiges Wissen voraussetzen, bearbeiten wir gemeinsam. Hierzu bilden sich unsere Berufsträger sowie Mitarbeiter ständig fort. Im Gesellschafts-, Wirtschafts-, Miet- und Allgemeinen Zivilrecht können Sie auf eine kompetente Beratung vertrauen. Sollte Ihr Rechtsproblem einen unserer Interessenschwerpunkte nicht umfassen, so werden wir Ihnen einen hierfür spezialisierten Kollegen empfehlen.

Rechtsanwälte und ihr Team

Florian Füchsl

Rechtsanwalt Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Insolvenzverwalter seit 1997 Sozius der Kanzlei Qualifiziert. Erfahren. Motiviert. Jedes Unternehmen hat das Recht auf eine zweite Chance.

Horst Kemeter

Rechtsanwalt

Zuverlässig und zielorientiert. Präzise Analysen führen zu erfolgreichen Ergebnissen.

Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. In enger Zusammenarbeit mit den Insolvenzgerichten München und Ingolstadt, wickeln wir Unternehmensinsolvenzen, aber auch Nachlass- sowie Privatinsolvenzen ab.
Als Gutachter ermitteln wir im Auftrag der Insolvenzgerichte das Vorliegen der Insolvenzgründe und prüfen, ob eine ausreichende Vermögensmasse zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorhanden ist.

Wir sind schnell vor Ort um zu gewährleisten, dass Vermögenswerte umgehend gesichert werden. Der Erhalt des Schuldnerunternehmens durch Betriebsfortführung und Sanierung steht im Vordergrund.

Sollte eine Fortführung nicht möglich sein, kümmern wir uns um die bestmögliche Verwertung des schuldnerischen Vermögens. Insolvenzrechtliche Entscheidungen wie Insolvenzpläne, übertragende Sanierung sowie weitere Sanierungskonzepte werden zusammen mit den Gläubigern erörtert und umgesetzt. Dabei legen wir allergrößten Wert darauf, Gläubiger miteinzubinden und Entscheidungen in Gläubigerversammlungen herbeizuführen. Auftretenden Fragen stellen wir uns als Insolvenzverwalter in den Versammlungen gerne.

Rechte Dritter werden frühzeitig geprüft und im Verfahren berücksichtigt. In Abstimmung mit den Sicherungsgläubigern werden die belasteten Vermögenswerte – Grundstücke, Forderungen, Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens oder Rechte – bestmöglich verwertet.

Durch die schnelle Prüfung der Lohnansprüche und die Fertigstellung der Lohnbuchhaltung sowie der Insolvenzgeldbescheinigungen erhalten die Arbeitnehmer ihren Lohnausfall im Insolvenzgeldzeitraum zügig erstattet. Aufgrund umgehender Erstellung von Arbeitsbescheinigungen und qualifizierten Zeugnissen stehen die Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt schnell wieder zur Verfügung.
In geeigneten Fällen können Nachteile durch den Verlust von Arbeitsplätzen über die Gründung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften aufgefangen werden. Durch ein EDV-gestütztes Gläubigerinformationssystem erhalten die Gläubiger nachdem ihre Forderung zur Insolvenztabelle festgestellt wurde, aktuelle Informationen über den Verfahrensstand.
Das Insolvenzgericht erhält regelmäßige Sachstandsberichte zum Stand der Abwicklung sowie den Schlussbericht mit einer umfassenden Rechnungslegung.

INSOLVENZVERWALTUNG


Die Insolvenzberatung beginnt dann, wenn die Sanierungsberatung aufgrund der wirtschaftlichen Probleme nicht mehr zum Erfolg führen kann.

Nicht nur Geschäftsführer, sondern auch Gesellschafter, die ebenfalls insolvenzantragspflichtig sind, müssen wissen, wann ein Insolvenzantrag zu stellen ist. Wir klären Sie auf, wann, wo und wie Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Gleichzeitig überprüfen wir, ob es noch Handlungsalternativen gibt. Trotz Vorliegen einer Überschuldung kann eine positive Fortführungsprognose bestehen. Zur Vermeidung einer späteren persönlichen Inanspruchnahme durch einen Insolvenzverwalter besonders sorgfältig gehandelt werden. Wir klären Sie auf, was Sie noch zahlen dürfen oder müssen, um einerseits den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, bis ein (vorläufiger) Verwalter bestellt wird, andererseits nicht in die persönliche Haftung zu gelangen.

Auch Selbständige und Gewerbetreibende, die feststellen, dass ein Insolvenzverfahren, verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung die beste Handlungsalternative ist, treffen bei uns auf kompetente Hilfe. Wir prüfen, ob eine außergerichtliche Schuldenbereinigung möglich ist. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten es gibt, das Insolvenzverfahren insbesondere durch einen Insolvenzplan zu verkürzen. In der Beratung erfahren Sie auch sämtliche Besonderheiten die in einem Privatinsolvenzverfahren zu beachten sind. Damit helfen wir Ihnen Fehler zu vermeiden, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen können.